Die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016), BGBl I 2015/118, erfolgten Änderungen bei den Steuersätzen beeinflussen auch den Vorsteuerabzug nach § 13 UStG 1994 und erfordern eine Neuberechnung des Vorsteuerabzugs aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen.