UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a (§ 2 Abs 1)
VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0284
Im Bereich der Überlassung von Wohngebäuden durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, sind nach der Rsp mehrere dem Vorsteuerabzug allenfalls entgegenstehende Konstellationen zu unterscheiden: