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Wohnungseigentümergemeinschaft, Finanzierungskosten zählen zur USt-Bemessungsgrundlage

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/429ÖStZ 2016, 275 Heft 10 v. 20.5.2016

UStG 1994: § 4 Abs 1, § 6 Abs 1 Z 8 lit a und § 10 Abs 2 Z 4 lit d

VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0120

Wohnungseigentümergemeinschaften erbringen bei der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage nach stRsp eine eigenständige und einheitliche Leistung an die Wohnungseigentümer, wobei die Gesamtleistung nach § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegt; zur Bemessungsgrundlage gehört dabei das ungekürzte Entgelt (vgl zB VwGH 24. 2. 2011, 2007/15/0129).

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