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Umsatzerlöse nach dem RÄG 2014 (Stückler, SWK 8/2016, S. 487)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/424ÖStZ 2016, 274 Heft 10 v. 20.5.2016

Die Definition der Umsatzerlöse sei mit dem RÄG 2014 nach § 189a Z 5 UGB verlagert und erweitert worden. Nunmehr seien Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ergeben, als Umsatzerlöse zu erfassen. Der Autor geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine sonstige Steuer direkt mit dem Umsatz verbunden ist.

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