Die Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten sei erneut geändert worden, um notwendige Anpassungen, zB im Hinblick auf das RÄG 2014, vorzunehmen. War die sinngemäße Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften des HGB zunächst sinnvoll, müsse im Lichte der Theorie des öffentl Rechnungswesens und nationaler und internationaler Rechnungslegungsnormen, die seither entwickelt wurden, diese Ausrichtung an wirtschaftlichen Unternehmen hinterfragt werden.