Der VwGH hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Behandlung inländischer Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitglieds auseinanderzusetzen. Dabei habe der Gerichtshof klargestellt, dass inländische Einkünfte unabhängig von den übrigen Einkünften des ausländischen Gruppenmitglieds in das Gruppenergebnis einfließen müssten. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Kernaussagen der Entscheidung und geht daran anschließend näher auf die Frage der Umsetzbarkeit im geltenden System des § 24a KStG ein.