Nach Abkehr des VwGH von der Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand" (Wegfall der Opfertheorie), werde in der Einkommensteuer nicht mehr unterschieden, ob ein Erhaltungsaufwand ein vernachlässigtes Gebäude betrifft: Damit sei der VwGH von seiner vorigen Rechtsprechung zur Aktivierungspflicht anschaffungsnaher Instandsetzungsaufwendungen zur Gänze abgewichen. Die Autorin untersucht, ob diese Änderung der Judikatur auch für die Umsatzsteuer von Bedeutung ist.