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Die Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde als Voraussetzung für die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge (§ 53 Abs. 1 FinStrG) (Reger, ZWF 2/2015, S. 90)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/366ÖStZ 2015, 269 Heft 9 v. 4.5.2015

Bei Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen sei die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aller in die Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fallenden Finanzvergehen für die gerichtliche Zuständigkeit maßgebend. Daher komme der richtigen Beurteilung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde entscheidende Bedeutung zu.

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