Abgabenrechtliche Feststellungen anlässlich von Betriebsprüfungen führten immer öfter zu unerfreulichen strafrechtlichen Folgewirkungen (Aufforderung zur Rechtfertigung, Einleitung eines Finanzstrafverfahren). Die Ausführungen werfen einen Blick hinter die Kulissen der Abgaben- und Finanzstrafbehörden, wie sie miteinander kooperieren und erläutert, wie der Steuerpflichtige mit Unterstützung seines Wirtschaftstreuhänders derartige Risiken abwenden bzw bestmöglich bewältigen kann.