Am 29. 12. 2014 wurde das 2. AbgÄG 2014, BGBl I 2014/105, veröffentlicht. Die Autoren geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der BAO. Diese seien teilweise mangels ausdrücklicher Bestimmungen zu deren Inkrafttreten auch für bereits anhängige Abgabenverfahren von Bedeutung.