Am 1. 1. 2015 sei die gem § 1 Doppelbesteuerungsgesetz erlassene VO des BMF vom 29. 12. 2014, BGBl II 2014/385, in Kraft getreten. Dieser VO sei als Anhang das am 12. 7. 2014 in Wien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen angeschlossen, das erstmals für das Steuerjahr 2015 anwendbar sei. Jirousek gibt eine Übersicht über die wichtigsten Grundzüge des Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.