Der VwGH habe im Erkenntnis vom 27. 11. 2014, 2012/15/0002, entgegen den Bedenken der Lehre einen Anrechnungsvortrag für Quellensteuern abgelehnt. Ein solcher könne nur innerstaatlich normiert werden.
Der VwGH habe im Erkenntnis vom 27. 11. 2014, 2012/15/0002, entgegen den Bedenken der Lehre einen Anrechnungsvortrag für Quellensteuern abgelehnt. Ein solcher könne nur innerstaatlich normiert werden.