Bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit an ein und demselben Ort komme der Ansatz von Tagesdiäten im Ausmaß von 15 Tagen pro Kalenderjahr in Betracht.
Bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit an ein und demselben Ort komme der Ansatz von Tagesdiäten im Ausmaß von 15 Tagen pro Kalenderjahr in Betracht.