Die hohe Verbreitung von Firmenwagen mit Privatnutzung habe zu einer relevanten Ungleichbehandlung von Sachbezug und Entgeltzahlung geführt. Grund sei die zu niedrige Bewertung des geldwerten Vorteils. Die Pauschalierung des Sachbezugs bilde weder unterschiedliche private Fahrleistungen noch den Wert einer durchschnittlichen Privat-Kilometerleistung ab.