Die Praxis der Betriebsprüfung habe gezeigt, dass Unternehmen bei der Geltendmachung und Verwertung von Verlusten, besonders im Falle von Umgründungen, im Sinne des Steuerrechts sehr kreativ seien. Der Artikel beschäftigt sich anhand eines Falls aus der Betriebsprüfungspraxis mit der Frage, inwieweit die Übertragung eines gewinnträchtigen Betriebs in eine Verlust-Schwester-GmbH die Abzugsfähigkeit des Verlusts bei der Verlust-GmbH für eine nachträgliche Verschmelzung sichere.