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Kein Mantelkauf bei Zwischenschaltung einer GmbH (Blasina, BFGjournal 2/2015, S. 71)

Artikelrundschau Februar 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/315ÖStZ 2015, 243 Heft 8 v. 15.4.2015

Schon der Gesetzeswortlaut erschließe, dass sich die "Gesellschafterstruktur" nicht nur auf die unmittelbar Beteiligten beschränken könne, sondern die gesamte übergeordnete Struktur zu betrachten sei. Das bloße Zwischenschalten einer Kapitalgesellschaft zwischen Gesellschaft und Gesellschafter führe zwar zu einer Änderung der Gesellschafter, nicht aber der Gesellschafterstruktur. Wirtschaftlich bleibe die Entscheidungsbefugnis in denselben Händen.

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