Der Fall des Ziviltechnikers, der für eine Ziviltechniker-GmbH tätig war, beschäftigt den Autor nun schon seit mehr als zwei Jahren aufgrund verschiedener Entscheidungen. Die aktuellste und wohl auch letzte Entscheidung zu diesem Fall betrifft die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung des Ziviltechnikers. Diese Entscheidung wird dargestellt und mit den Aussagen des VwGH bezüglich der Lohnnebenkostenpflicht verglichen.