Die Besteuerung von Managergehältern und das Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungen verstoßen weder gegen den Gleichheitsgrundsatz, noch werde der Vertrauensschutz verletzt. Der VfGH habe sich der Antragskonstellation mit besonderer Sorgfalt angenommen und auch das antragstellende Gericht zur Verhandlung geladen. Laudacher stellt den Verfahrensablauf dar und geht auf die Umstände ein, welche für künftige Antragstellungen bedeutsam seien.