Strittig sei die Anwendbarkeit der immobilienertragsteuerlichen Hauptwohnsitzbefreiung bei nicht unbeträchtlichem zeitlichem Auseinanderfallen der Veräußerung des alten Hauptwohnsitzes und des Bezugs des neuen Hauptwohnsitzes.
Strittig sei die Anwendbarkeit der immobilienertragsteuerlichen Hauptwohnsitzbefreiung bei nicht unbeträchtlichem zeitlichem Auseinanderfallen der Veräußerung des alten Hauptwohnsitzes und des Bezugs des neuen Hauptwohnsitzes.