Der VwGH hat mit Beschluss vom 27. 11. 2014, 2011/15/0154 die Behandlung einer Amtsbeschwerde zu einer gemischt genutzten Ferienwohnung abgelehnt. Daraus können einige Schlussfolgerungen für die Behandlung derartiger Fälle bis einschließlich 2010 gezogen werden. Zudem soll ein möglicher Lösungsweg für den Zeitraum ab 2011 (allgemein für gemischt genutzte Gebäude) aufgezeigt werden.