Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft dürfen ab 1. Mai 2015 Beschäftigte mit Wohnsitz in der EU ihre Firmenfahrzeuge von in Liechtenstein oder in der Schweiz ansässigen Firmen nicht mehr für private Fahrten innerhalb der EU verwenden:
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft dürfen ab 1. Mai 2015 Beschäftigte mit Wohnsitz in der EU ihre Firmenfahrzeuge von in Liechtenstein oder in der Schweiz ansässigen Firmen nicht mehr für private Fahrten innerhalb der EU verwenden: