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Die Abgrenzung der verwaltungsrechtlichen von der gerichtlichen Strafbarkeit im Glücksspielrecht (Volgger/Zauner, ZVG 1/2015, S. 37)

Artikelrundschau Februar 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/278ÖStZ 2015, 203 Heft 7 v. 1.4.2015

Mit dem AbgÄG 2014 sei ein neuer Versuch erfolgt, die unklare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Strafgerichten nach § 168 StGB und den Verwaltungsstrafbehörden nach § 52 GSpG zu klären. § 52 Abs 3 GSpG sehe nunmehr eine umgekehrte Subsidiarität vor. Die gerichtliche Strafbarkeit trete somit hinter die verwaltungsbehördliche zurück. Den Materialien zufolge sei durch diese Regelung sogar angestrebt, dass § 168 StGB kein Anwendungsbereich mehr verbleibe.

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