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Was heißt "Verheizen" iSd § 9 Abs 6 Z 1 MinStG? Anmerkung zu VwGH 26. 6. 2014, 2013/16/0044 (Bieber, ecolex 2/2015, S. 152)

Artikelrundschau Februar 2015 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/271ÖStZ 2015, 203 Heft 7 v. 1.4.2015

Für gekennzeichnetes Gasöl iSd § 9 MinStG sei nach § 3 Abs 1 Z 5 MinStG ein begünstigter Steuersatz vorgesehen. Die Steuerbefreiung greife nach § 9 Abs 6 Z 1 MinStG dann nicht, wenn das Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen verwendet wurde. Der VwGH hat im Erk v 26. 6. 2014, 2013/16/0044 den Begriff des "Verheizens" ausgelegt.

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