Aufgrund der besonderen völkerrechtlichen Situation Taiwans, könne Österreich mit Taiwan keine Staatsverträge abschließen. Da Taiwan allerdings eine eigene Steuerhoheit besitze, sei es aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen im Interesse beider Seiten gelegen, einen Weg zu finden, der außenpolitisch unbedenklich sei und im Ergebnis die rechtliche Wirkung eines bilateralen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung habe.