Die EStR sehen eine Toleranzfrist von einem Jahr für die Hauptwohnsitzbefreiung vor. Das BFG hat diese Toleranzfrist nunmehr in mehreren Fällen nicht akzeptiert.
Die EStR sehen eine Toleranzfrist von einem Jahr für die Hauptwohnsitzbefreiung vor. Das BFG hat diese Toleranzfrist nunmehr in mehreren Fällen nicht akzeptiert.