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Immobilienertragsteuer: BFG "kippt" die einjährige "Toleranzfrist" bei der Hauptwohnsitzbefreiung (Thunhirn, ecolex 1/2015, S. 65)

Artikelrundschau Jänner 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/215ÖStZ 2015, 175 Heft 6 v. 16.3.2015

Die EStR sehen eine Toleranzfrist von einem Jahr für die Hauptwohnsitzbefreiung vor. Das BFG hat diese Toleranzfrist nunmehr in mehreren Fällen nicht akzeptiert.

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