IZm der 7-jährigen Nachversteuerungsfrist begünstigt besteuerter Gewinne sei aufgrund des bisherigen Gesetzeswortlauts strittig, ab welchem Zeitpunkt begünstigt besteuerte Gewinne sowie nach dem Jahr 2009 entstandene Gewinne erstmals steuerneutral entnommen werden können. Mit dem 2. AbgÄG 2014 seien diese Zweifelsfragen einer Regelung zugeführt worden. Die Autoren stellen die gesetzlichen Änderungen kritisch dar und klären die Frage, wie ab dem Veranlagungsjahr 2009 entstandene Verluste zu berücksichtigen seien.