Im Salzburger Steuerdialog 2007 wurde von der Finanzverwaltung vertreten, dass es neben der Grunderwerbsteuerpflicht für die Verschmelzung gemäß § 1 Abs 1 GrEStG iVm § 6 Abs 6 UmgrStG vom zweifachen Einheitswert auch zu einer Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund einer vorausgehenden Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs 3 GrEStG kommt, wenn der zweite Gesellschafter der übertragenden (grundstücksbesitzenden) Gesellschaft nicht Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft wird. Dieser Sichtweise hat sich der UFS in der Entscheidung vom 30. 4. 2013, RV/0205-I/13, analog für den Fall eines ausscheidenden Treuhandgesellschafters angeschlossen (kritisch dazu schon Pinetz/Schaffer in ÖStZ 2013/977). In jenem Verfahren wurde nun aber vom VwGH erkannt, dass keine zusätzliche "Vereinigung aller Anteile" (durch Auflösung einer Treuhand-