UStG 1994: § 1 Abs 1, § 2 Abs 1
VwGH 28. 10. 2014, 2011/13/0098
Leistender auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist derjenige, der im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Bei einer Einschaltung Dritter ist sorgfältig zu prüfen, ob der Dritte bloß ausführendes Organ im Zusammenhang mit einem "fremden" Leistungsaustausch ist (vgl zB Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 1 Tz 263).