EStG 1988: § 22 Z 1 lit a
VwGH 26. 6. 2014, 2010/15/0186
Nimmt eine in der Lieddarbietung selbständig (hauptberuflich) tätige Musikerin (Sängerin) an einer im Fernsehen übertragenen Musiksendung (Karaoke-Fernsehshow) teil, die von einem bekannten Künstler der Musikbranche (Sänger) moderiert wird, bei der Lieder dargeboten werden, wobei die Kandidaten fehlende Teile von Liedtexten ergänzen müssen, ist davon auszugehen, dass eine solche auf Liedtexte ausgerichtete Tätigkeit einen unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit der Sängerin aufweist. Zudem ist der Fernsehauftritt mit einem populären Sänger als Moderator den betrieblichen Zwecken als selbständige Sängerin unzweifelhaft förderlich. Das im Rahmen der Unterhaltungsshow