Das Kraftfahrzeug erfahre auch im Umsatzsteuerrecht im Verhältnis zu anderen durch den Unternehmer genutzten Wirtschaftsgütern eine besondere Behandlung. Diese betreffe einerseits das Recht zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs sowie damit im Zusammenhang auch die umsatzsteuerrechtlichen Folgen der privaten Verwendung eines Kfz. Andererseits sehe das UStG Besonderheiten für den Erwerb aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und die Veräußerung in das übrige Gemeinschaftsgebiet vor.