Das "neue" Rechtsmittelverfahren sieht für die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das BFG einen Vorlagebericht vor. Nach den Gesetzesmaterialien solle der Vorlagebericht dem Verwaltungsgericht den Überblick über die strittigen Sach- und Rechtsfragen erleichtern. In der Praxis der Abgabenbehörden sei der gesetzlichen Verpflichtung zum Vorlagebericht bisher zu wenig Beachtung geschenkt worden. Der Autor behandelt den Zweck, den Nutzen und die Lasten des Vorlageberichts für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und die Parteien.