Basierend auf dem Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, zur grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung habe die Finanzverwaltung auch das Verfahren zur Ausstellung von Befreiungsbescheiden iZm der Abzugssteuer nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG geändert. Künftig würden nur mehr jährliche Individualbescheide pro Beschäftigerunternehmen ausgestellt.