Das Jahr 2014 sei von normaler Aktivität des Steuergesetzgebers gekennzeichnet. Die Änderungen durch das AbgÄG 2014, die Einführung des Handwerkerbonus, die Novelle zum GrEStG, das BBG 2014 sowie die Verschärfung der Bestimmungen zur Selbstanzeige im FinStrG und schließlich das 2. AbgÄG 2014 sowie das RÄG 2014 dürften - laut Keppert - erst ein Vorgeschmack auf die anstehenden massiven Gesetzesänderungen im Zuge der Umsetzung der in Aussicht genommenen Steuerreform sein.