vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erweiterung der Pflicht zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung (Moser, SWK 34/2014, S. 1467)

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/134ÖStZ 2015, 94 Heft 4 v. 16.2.2015

Mit dem GesRÄG 2013 sei die Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer ao Generalversammlung bei einer GmbH statuiert worden, wenn die Eigenmittelquote unterschritten und die fiktive Schuldentilgungsdauer überschritten werden. Aufgrund der unverzüglichen Berichtspflicht könne der Tatbestand leicht übersehen werden und im Fall einer nachfolgenden Insolvenz der Gesellschaft eine Haftung des Geschäftsführers bewirken. Auch im Fall der Prüfungspflicht der Gesellschaft könnten sich im Zuge der Abschlussprüfungen Fragen ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!