Die Weiterentwicklung in der Judikatur des VwGH betreffend Immobilienüberlassungen von Körperschaften an ihre Anteilsinhaber habe die Finanzverwaltung zum Anlass genommen, eine konzeptuelle Neubewertung des entsprechenden Themenkomplexes vorzunehmen. Die Auffassung der Finanzverwaltung bleibe dabei insbesondere infolge der undifferenzierten Rezeption der verdeckten Ausschüttung "an der Wurzel" nicht frei von Widersprüchen, denen nachzugehen sich der Autor zur Aufgabe macht. Hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen auf Ebene des Anteils-