Das 1. StabG 20121 habe die Grundstücksbesteuerung auch im betrieblichen Bereich grundlegend verändert und damit die Behandlung von Grundstücken bei Umgründungen. Erste Folgefragen, insb rund um die Altvermögenseigenschaft im Zusammenhang mit Einbringungen, seien bereits mit dem AbgÄG 2012 aufgegriffen worden. Das 2. AbgÄG 2014 regle nunmehr auch das Schicksal von Grundstücken bei Zusammenschlüssen und Realteilungen, wobei das für Einbringungen geschaffene Konzept als Ausgangspunkt diene. Der Beitrag geht auf die Neuregelungen ein und gibt einen systematischen Überblick über die Behandlung von Grundstücken bei Umgründungen.