Bei Einkünften aus einer Vermietungstätigkeit stelle sich regelmäßig die Frage, ob die daraus resultierenden Kosten ertragsteuerlich abzugsfähig seien und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern.
Bei Einkünften aus einer Vermietungstätigkeit stelle sich regelmäßig die Frage, ob die daraus resultierenden Kosten ertragsteuerlich abzugsfähig seien und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern.