Die Ausgestaltung einer Rentenvereinbarung aus Anlass der Übertragung von Liegenschaften sei ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung - sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer der Liegenschaft.
Die Ausgestaltung einer Rentenvereinbarung aus Anlass der Übertragung von Liegenschaften sei ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung - sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer der Liegenschaft.