Herzog repliziert auf Kirchmayr/Mayr, taxlex 2014, 296. Der Verlustausgleich für (im Gewinnfall) "25%-Einkünfte" (Kapitalvermögen, Grundstücksveräußerungen) sei im EStG erschwert, für betriebliche und außerbetriebliche Einkünfte unterschiedlich, überdies kompliziert und unübersichtlich. Eine einfache und leistungsgerechte Lösung wäre die Bildung eines zweiten Gesamtbetrags der Einkünfte, der sich nur aus 25%-Einkünften zusammensetze. Dadurch würden tarifbesteuerte Einkünfte und 25%-Einkünfte nicht vermischt und könnte ein Verlustüberhang aus dem zweiten Gesamtbetrag der Einkünfte auch analytisch vorgetragen werden. Damit würde ein Schritt zu einer leistungsgerechten Besteuerung gemacht.