Nach in Ö geltendem Recht sowie hA in Literatur und Verwaltungspraxis sei die Umsatzgrenze bei Kleinunternehmern ausgehend vom steuerbaren Umsatz unter Außerachtlassung der Einfuhr, des ig Erwerbs sowie von Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen zu ermitteln. Ein Blick auf Art 288 MwSt-SystRL lasse Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Regelung aufkommen.