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Überlegungen zur Nichtbilanzierung hinterzogener Steuern nach dem RÄG 2014 und deren Auswirkung auf die Tätigkeit des Abschlussprüfers (Reiter, RWZ 2015/75, S. 324)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/972ÖStZ 2015, 738 Heft 24 v. 18.12.2015

Der Artikel setzt sich kritisch mit dem BFH-Urteil vom 22. 8. 2012 auseinander, wonach bei hinterzogenen Steuern eine Schuld erst passiviert werden darf, wenn mit der Entdeckung der Straftat ernsthaft zu rechnen ist. Diese Ansicht wird vom Autor, ua unter Hinweis auf die Bestimmungen des RÄG 2014, nicht geteilt. Die Auswirkungen auf die Tätigkeit des Abschlussprüfers werden dargestellt. Durch die auszuübende Redepflicht wird eine Entdeckung der Straftat drohen.

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