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Die Auswirkungen der GrEStG-Änderungen (StRefG 2015/16) auf Stiftungen (Varro, JEV 3/2015, S. 92)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/966ÖStZ 2015, 738 Heft 24 v. 18.12.2015

Ab dem 1. 1. 2016 kommen auf Stiftungen Neuerungen bei der Besteuerung von Grundstückszuwendungen zu: Die Steuer ist zukünftig vom Grundstückswert nach Anwendung eines Stufentarifs (Begünstigung für Grundstücke bis 400.000 €) zu berechnen. Auslegungsprobleme bereitet jedoch der Umstand, dass das StiftEG lediglich entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen (Grenze: 50 % des gemeinen Werts) kennt, während das neue GrEStG zwischen unentgeltlichen (Gegenleistung bis 30 % des GW), teilentgeltlichen (Gegenleistung zwischen 30 % und 70 % des GW) und entgeltlichen (Gegenleistung ab 70 % des GW) Erwerben unterscheidet.

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