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Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit kartellrechtlicher Geldbußen (Bieber/Ettmayer, SWK 30/2015, S. 1379)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/964ÖStZ 2015, 737 Heft 24 v. 18.12.2015

Eine von einem nationalen Kartellgericht oder der EU-Kommission verhängte Geldbuße ist generell nicht abzugsfähig. Bei österr Kartellverfahren soll ein Abschöpfungsanteil dennoch abzugsfähig sein, wenn dieser vom Gericht eindeutig festgelegt und umschrieben wurde. Die Autoren stellen die kartellrechtlichen Grundlagen der Verhängung von Geldbußen dar. Fraglich sei, ob ein betroffenes Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Feststellung eines Gewinnabschöpfungsanteils habe.

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