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Der Freibetrag für Grundstü­cke im Rahmen von Betriebsübertragungen gem § 3 Abs 1 Z 2 EStG idF Steuerreformgesetz 2015/16 (Urnik, JEV 3/2015, S. 74)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/953ÖStZ 2015, 736 Heft 24 v. 18.12.2015

Eine der zentralsten Begünstigungsnormen bei der ansonsten auch bei Grundstückserwerben im Rahmen von "Betriebsübernahmen" geltenden Grunderwerbsteuerpflicht ist nach dem StRefG 2015/2016 dem Grunde nach übernommen worden, wurde jedoch in einigen zentralen Bereichen reformiert. § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG nF sieht einen Freibetrag vor, der in einer bestimmten Höhe von der Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden kann. Insofern kann der Erwerb von Grundstücken bis zu einer bestimmten Wertgrenze steuerbefreit werden.

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