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Führt das Entgelt für eine Erfindung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, oder liegt eine private Zufallserfindung vor? (Lenneis, BFGjournal 10/2015, S. 358)

Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/950ÖStZ 2015, 736 Heft 24 v. 18.12.2015

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften, es sei denn, der Erfinder trifft umfangreiche und planmäßige Maßnahmen zur Auswertung seiner Erfindung. Bedarf es nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liege eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die nicht mehr als "gelegentlich" anzusehen sei.

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