Durch die Steuerreform 2015/16 wurden im Bereich des Abschreibungssatzes für (vermietete) Immobilien, der Aufteilung des Grundstückswerts auf Grund und Boden und Gebäude und bei der Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen neue Regelungen normiert. Die Übergangsbestimmungen würden aber auch eine Auswirkung für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes verwirklichte Tatbestände zeitigen.