Mit dem EStR-Wartungserlass 2015 habe die Finanzverwaltung die Auffassung des VwGH übernommen, dass der Übergang von Verlustvorträgen auf die Erben von der Fortführung des verlusterzeugenden Betriebs abhängig sei. Der Autor untersucht diese vom VwGH vorgegebene Einschränkung und zeigt auf, dass eine Aufteilung des Verlustvortrags entsprechend den Erbquoten und unabhängig von der Betriebsfortführung zugelassen werden sollte.