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Betriebsaufgabe (Hauptwohnsitzbegünstigung), AfA-Bemessungsgrundlage bei nachfolgender Vermietung

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/933ÖStZ 2015, 699 Heft 23 v. 1.12.2015

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8, § 24 Abs 6 (§ 6 Z 4)

VwGH 30. 6. 2015, 2013/15/0169

Wird im Rahmen einer Betriebsaufgabe (eines Hotelbetriebs) das Gebäude ins Privatvermögen überführt und die Steuerbegünstigung für den Hauptwohnsitz nach § 24 Abs 6 EStG (Steuerbefreiung der aufgedeckten stillen Reserven) in Anspruch genommen, ist bei einer nachfolgenden Verwendung dieses Gebäudes zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung als Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung nach § 16 Abs 1 Z 8 EStG der Entnahmewert (Aufgabewert) abzüglich der anlässlich der Entnahme unversteuert gebliebenen stillen Reserven anzusetzen.

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