Die grunderwerbsteuerliche Differenzierung zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerben ist derzeit nur von untergeordneter Bedeutung. Wesentlich begünstigt werden jedoch Erwerbe innerhalb des Familienverbands - und zwar unabhängig vom Rechtsgeschäftscharakter und sowohl auf Ebene der Bemessungsgrundlage als auch auf Ebene des Steuersatzes.