Ein Eckpfeiler der Gegenfinanzierung der Steuerreform bestehe in Mehreinnahmen aus der Betrugsbekämpfung. Für Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht sieht das FinStrG neue Straftatbestände vor. Mit der RV zur RKSV und der BarUV 2015 sei der Fahrplan bereits vorgezeichnet. Die Autoren geben einen Überblick.